Die systematische Unterdrückung ethnischer Minderheiten in Xinjiang und Tibet wurde unter dem Deckmantel des “Vorgehens gegen Separatismus und Extremismus” und der “Bekämpfung des Terrorismus” fortgesetzt. Der Zugang zu beiden Regionen war stark eingeschränkt, was die Dokumentation von und Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen praktisch unmöglich machte. Die allgegenwärtige Überwachung hinderte die dort lebenden Menschen daran, Informationen über Menschenrechtsverletzungen weiterzuleiten.
Xinjiang
Die Regierung setzte weiterhin weitreichende politische Maßnahmen um, mit denen die Freiheiten von Uigur*innen, Kasach*innen und Angehörigen anderer überwiegend muslimischer ethnischer Minderheiten in Xinjiang stark eingeschränkt wurden, wodurch ihre religiöse und kulturelle Identität ausgelöscht zu werden drohte.
Während ihres Besuchs in der Region im Mai 2022 durften die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte und ihr Team weder Häftlinge noch deren Familien besuchen, und sie wurden stets von Behördenvertreter*innen begleitet. Das OHCHR hat zwar die schweren Menschenrechtsverletzungen in dem Land während des Besuchs nicht bestätigt, es veröffentlichte aber im August einen lang erwarteten Bericht, in dem frühere Erkenntnisse von Amnesty International und anderen Organisationen untermauert wurden, wonach die willkürliche und diskriminierende Inhaftierung von Uigur*innen und anderen in Xinjiang lebenden Menschen in ihrem Ausmaß zu den Straftaten gegen das Völkerrecht, insbesondere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gezählt werden könnte. In dem Bericht werden außerdem Vorwürfe wegen Folter oder anderer Misshandlungen, Fälle von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt, Zwangsarbeit und Verschwindenlassen sowie anderen schweren Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.
Die chinesische Regierung versuchte, den Bericht zu verhindern, u. a. indem sie andere Regierungen dafür einspannte, gegen die Veröffentlichung Lobbyarbeit zu betreiben. Trotz der Erkenntnisse und der Forderung zahlreicher unabhängiger UN-Expert*innen an den UN-Menschenrechtsrat, eine Sondersitzung zu China einzuberufen, stimmte der Menschenrechtsrat am 6. Oktober 2022 mehrheitlich gegen eine Resolution mit der Forderung, auf seiner nächsten Sitzung eine Debatte über die Zustände in Xinjiang zu führen.
Im November 2022 forderte der UN-Ausschuss für die Beseitigung von rassistischer Diskriminierung (CERD) die chinesische Regierung auf, alle Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen unverzüglich zu untersuchen und alle Personen freizulassen, die in Xinjiang willkürlich ihrer Freiheit beraubt wurden. Trotz der Behauptungen der Regierung, dass Internierungslager, die sie als “Ausbildungseinrichtungen” oder “Bildungsstätten” bezeichneten, geschlossen worden seien, war davon auszugehen, dass viele Tausende Männer und Frauen immer noch willkürlich in Internierungslagern, Gefängnissen oder anderen Einrichtungen festgehalten wurden, in denen zahlreichen Berichten zufolge politische Indoktrination, körperliche und seelische Folter und andere Formen der Misshandlung an der Tagesordnung waren.
Die chinesischen staatlichen Stellen nahmen weiterhin Uigur*innen und andere aus Xinjiang stammende Personen, die sich einige Zeit im Ausland aufgehalten hatten, ins Visier und setzten Regierungen anderer Länder unter Druck, im Ausland lebende Uiguir*innen nach China zurückzuführen.
Im Juni 2022 teilten die Staatsorgane der Familie des 25-jährigen uigurischen Studenten Zulyar Yasin mit, dass man ihn wegen “Separatismus” zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilen werde. Zulyar Yasin, der von 2014 bis 2016 in der Türkei an der Universität Istanbul Finanzwissenschaften studiert hatte, wurde im Dezember 2021 in Urumqi festgenommen und sollte am 28. Juni 2022 vor Gericht gestellt werden, was jedoch aufgrund der Aus- und Zugangsbeschränkungen infolge der Coronapandemie zweimal verschoben und schließlich auf Anfang 2023 verlegt wurde.
Vier Uigur*innen waren in Gefahr, von Saudi-Arabien nach China abgeschoben zu werden, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten. Die saudischen Behörden haben Buheliqiemu Abula und ihre 13-jährige Tochter am 31. März 2022 festgenommen. Nuermaimaiti Ruze, der Ex-Ehemann der Frau, und der Religionsgelehrte Aimidoula Waili befanden sich bereits seit November 2020 ohne Anklage in Haft. Aimidoula Waili war zuvor von 2013 bis 2016 in China inhaftiert gewesen und berichtete Amnesty International, in der Haft wiederholt gefoltert worden zu sein.
Idris Hasan, ein uigurischer Grafikdesigner, der im Juli 2021 in Marokko festgenommen worden war, befand sich dort weiterhin in Haft. Ihm drohte die Zwangsrückführung nach China, und dies obwohl Interpol die “Rotecke” (Ersuchen zur Festnahme und Auslieferung), die der Grund für seine Festnahme gewesen war, inzwischen aufgehoben hatte und der UN-Ausschuss gegen Folter und andere Sonderverfahren an die Behörden Marokkos appellierten, ihn nicht auszuliefern.
Angehörige der tibetischen Volksgruppe wurden weiterhin diskriminiert und in ihren Rechten auf Religions- und Glaubensfreiheit, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie friedliche Versammlung beschnitten. Die Proteste gegen die Repressionen der chinesischen Regierung hielten jedoch an.
Im September 2022 verurteilte das Mittlere Volksgericht von Garzê in der Provinz Sichuan sechs tibetische Publizist*innen und Aktivist*innen wegen “Anstiftung zum Separatismus” und “Gefährdung der staatlichen Sicherheit” zu Haftstrafen von vier bis 14 Jahren. Gangkye Drupa Kyab, Seynam, Gangbu Yudrum, Tsering Dolma und Samdup waren im März oder April 2021 verhaftet worden. Pema Rinchen hatte man bereits Ende 2020 festgenommen und bis zu seinem Prozess ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten. Alle sechs waren in der Vergangenheit im Zusammenhang mit ihren Schriften oder Protesten gegen die chinesischen staatlichen Stellen willkürlich inhaftiert worden. Einige von ihnen litten unter gesundheitlichen Beschwerden infolge von Schlägen, schlechten Haftbedingungen und anderen Misshandlungen, denen sie ausgesetzt gewesen waren.
Dem tibetischen Mönch Rinchen Tsultrim wurde seit seiner Inhaftierung im August 2019 trotz wiederholter Gesuche seiner Familie, ihn besuchen zu dürfen, weiterhin jeglicher Kontakt zu seiner Familie und der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert. Er war im November 2020 nach einem unfairen Verfahren zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.